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Wissenswertes über Chiptuning

© markw - Fotolia.com

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Automobile haben leistungsbezogene Grenzen, die optimiert werden können. Beim sogenannten Chiptuning werden am Motor selbst keine baulichen Veränderungen vorgenommen. Die Leistungssteigerung basiert auf die veränderte Einstellung bestimmter Parameter, die für die elektronische Motorsteuerung verantwortlich sind. Durch diese Optimierung werden Reserven freigesetzt, die in der Regel als Datensatz auf einem Speicherchip bereits abgelegt sind. 

Dank moderner Technik verbergen sich heute viele Upgrades bereits serienmäßig unter der Haube eines Neuwagens. Die für viele zusätzlichen Eigenschaften benötigte Elektronik ist in den Autos schon verbaut und kann auf Wunsch kostenpflichtig durch den Hersteller oder in einer darauf spezialisierten Werkstatt aktiviert werden. Dies geschieht durch die Umprogrammierung beziehungsweise Umcodierung der entsprechenden Parameter. Die Autohersteller von heute können also mithilfe von Software aus ein und demselben Hubraum unterschiedliche Leistungen abrufen: Dies ist abhängig von der Einstellung bestimmter Parameter für die elektronische Motorsteuerung. 

Zu den am meisten vorgenommenen Umcodierungen zählt die Aufhebung der Höchstgeschwindigkeit in elektronisch abgeriegelten Fahrzeugen. 

Dabei muss man beachten, dass eine Umcodierung, die die Lärm- oder Leistungsdaten verändert, auch in den Fahrzeugpapieren festgehalten werden muss. Andernfalls erlischt die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug. Außerdem kann es passieren, dass das Fahrzeug nach vorgenommener Optimierung der Leistungsdaten womöglich nicht mehr korrekt versichert ist. Die meisten seriösen Chip-Tuning-Anbieter kennen sich auf diesem Feld aus und veranlassen eine korrekte Abnahme durch TÜV oder Dekra und die entsprechende Eintragung in den Papieren. 

Gerade Besitzer von Neufahrzeugen dürfen nicht vergessen, dass Herstellergarantien verfallen können, wenn die Umcodierung nicht in einer Vertragswerkstatt  vorgenommen wurde. Wenn also nach einem leistungssteigerndem Software-Eingriff im Motorsteuergerät ein Motorschaden entstehen soll, könnte der Hersteller auch während der Garantiezeit eine Schadensregulierung auf Garantie verweigern. 

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